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Fragen zur Mindestsicherung der Praxis

LEGENDE  ADRESSÄNERUNG!


Befinden sich innerhalb von 5 Metern Entfernung folgende Objekte?

Fabriken, Mühlen, Theater, Warenhäuser, Lager mit feuergefährlichen Kunst- oder Schaumstoffen, Diskotheken?

Besitzen Ihre Zugangstüren folgende Mindestsicherungen?

Alle Zugangstüren (1) besitzen außen bündige (2), zweitorige (3) Profilzylinderschlösser (4) mit mind. 20 mm herauskommenden Sperrriegel (5) und einem von außen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag (6)?

 

(1) Mit Zugangstüren sind die Türen in die eigentliche Praxis gemeint; nicht aber Haustüren! Ausnahme: Befindet sich die Praxis im eigen genutzten Einfamilienhaus und die Praxistür ist eine normale Zimmertür, so muss die Haustür die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

(2) Bündig bedeutet, dass der Schließzylinder nicht über den Sicherheitsbeschlag (auch Schließblech genannt) hervorschaut. Jeder Schließzylinder hat einen konischen Zuschnitt. Nur dieser konische Zuschnitt, von 1 mm bis max.1,5 mm hoch, darf rausschauen.

(3) Unter zweitorig ist zu verstehen, dass die Tür/Türen von außen/innen auf-/verschließbar sind.

(4) Profilzylinderschlösser werden auch Schließzylinder genannt. Oder umgangssprachlich: Türschloss. Das Teil halt, wo der Schlüssel rein kommt.

(5) Jede Tür lässt sich normalerweise mit einer zweimaligen Schlüsseldrehung verschließen. Mit jeder Drehung kommt der  Metallbolzen (auch Sperrriegel genannt) um ca. 1 cm raus. Demnach bei zweifacher Drehung ca. 2 cm (20 mm). Sollte die Tür nur mit einer Drehung des Schlüssels verschließbar sein (ältere Türen),so greift in der Regel der Metallbolzen = Sperrriegel auch zwei Zentimeter in den Türrahmen. Sollte das nicht der Fall sein, kann kein Versicherungsschutz gegeben werden.

(6) Bei Haustüren fehlt in der Regel der Sicherheitsbeschlag, weil das Türschloss im Türrahmen integriert ist. Die meisten Praxen sind vom Hausflur erreichbar. Diese Türen haben in der Regel ein Türblatt aus Holz bzw. mit Glaseinsatz. Hier wird der Türgriff und das Türschloss vom Schließblech umrahmt. Das Schließblech = Sicherheitsbeschlag darf von außen keine Schrauben aufweisen.

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