Sparen Sie mindestens 10% - 25% mit unserer kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsanalyse, die wir jetzt auch bei privaten Versicherungen anbieten! Weitere Informationen bekommen Sie hier:
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Heilpraktiker-Fakten

Das "Informationsportal" für Medien, Politik sowie Branchenvertreter finden Sie unter:  www.heilpraktiker-fakten.de

Rechtsschutzversicherung

Spezial-Rechtsschutz für Heilwesenberufe (inklusive beruflichen Vertrags-Rechtsschutz!!!)

-> ab sofort ist es möglich, nur den beruflichen Vertrags-Rechtsschutz zu vereinbaren <-

Die Rechtsschutzabsicherung ist besonders für Menschen, die im Heilwesen tätig sind, enorm wichtig. Es geht nämlich nicht nur um „normale“ Rechtsstreitigkeiten, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld entstehen können. Besonders strafrechtliche Vorwürfe durch die Behörden – auch in Verbindung mit Patienten/innen - können die Existenz schnell und nachhaltig gefährden. Wichtig ist es daher, umfassend aber natürlich auch noch bezahlbar versichert zu sein.

Als spezialisierter Versicherungsmakler haben wir uns die besten Lösungen auf dem Markt ausgesucht und achten nicht nur auf Leistung und Preis, sondern auch auf Kunden-Service im Leistungsfall.

Um die geeignete Absicherung für Sie zu finden, unterscheiden wir 4 Situationen:

1. Sie sind bereits selbständig in einem Heilwesenberuf (z.B. Heilpraktiker) und
    erwirtschaften damit mehr als 24.000,- € Gesamtjahresbruttoumsatz?

Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist Eile geboten. Ein Rechtsstreit kann jeder Zeit entflammen und Ihnen viel Geld und Image kosten. Die Absicherung sollte neben den beruflichen Risiken auch Ihren Privat-Bereich umfassen. Zudem sollte der berufliche Vertrags-Rechtsschutz enthalten sein – diesen bieten nur wenige Spezialversicherer an.

Sprechen Sie uns einfach kurz an – für uns eine Standardberatung, für Sie eine komplexe und undurchschaubare Materie.

2. Sie üben eine selbständige Nebentätigkeit im Heilwesenbereich aus?

Es gibt viele Menschen, die neben Ihrer normalen hauptberuflichen Tätigkeit, einen Nebenjob im Heilwesen haben - oft ist es im Rahmen der Vorbereitung auf eine geplante Niederlassung oder auf den Wechsel in die volle Selbständigkeit.

Da in dieser Situation die Einnahmen aus der Tätigkeit im Heilwesen gering sind, ist eine volle Absicherung der dort vorhandenen Risiken kaum bezahlbar. Gerade dafür haben wir eine spezielle Lösung. Ein kleiner Zusatzbaustein sichert wesentliche Teile der Nebentätigkeit bis zu einem Bruttojahresumsatz von 24.000 € ab. Der Baustein ist zu einem äußerst beliebten Privatkunden-Produkt einfach hinzu zu versichern. Ergebnis: vernünftige Absicherung der Nebentätigkeit zu einem unschlagbar günstigen Preis. Der berufliche Vertrags-Rechtsschutz ist hier nicht enthalten.

3. Sie planen sich im Heilwesen selbständig zu machen?

Eine Selbständigkeit im Heilwesenbereich sollte abgesichert sein. Entscheidend ist nicht nur eine Berufshaftpflichtversicherung, sondern auch die Rechtsschutzabsicherung. Noch besser ist es aber, bereits vorher versichert zu sein. Denn gute Rechtsschutzversicherer bieten über einen Vorsorgerechtsschutz auch Versicherungsschutz für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf die geplante Niederlassung.

Sollten Sie bereits Rechtsschutz versichert sein, ist spätestens der Beginn Ihrer Selbständigkeit oder der selbständigen Nebentätigkeit Ihrer bisherigen Rechtsschutz-Versicherung mitzuteilen. Um diese Tätigkeit dann abzusichern, stufen Sie die Versicherer in der Regel in den teuren „Rechtsschutz für Selbstständige/Ärzte“ ein.

Wenn Sie Ihrer Rechtsschutz-Versicherung nicht anzeigen, dass Sie selbständig sind, sind Sie im Fall des Falles nicht versichert!

Auch hier bildet nur der Vorsorge-Rechtsschutz eine Ausnahme.

4. Sie sind im Heilwesen als Angestellte/r tätig?

Ihnen stehen in diesem Fall die Privatkunden-Produkte der Rechtsschutzversicherer offen.
Aber Vorsicht: so einfach ist es nicht. Ihre Absicherung sollte wichtige Komponenten enthalten:

o Arbeits-Rechtsschutz

o Erweiterter Straf-Rechtsschutz

o Optional: Mitversicherung von vorübergehenden Praxisvertretungen und nebenberuflichen Notarzttätigkeiten

Wichtige Hinweise bei der Wahl des Versicherers:

Unsere präferierter Rechtsschutzpartner KS/AUXILIA lässt Sie im Ernstfall nicht im Regen stehen. Er verzichtet beispielsweise auf die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit nach einem größeren Rechtsschutzfall. Alle anderen Versicherer kündigen schneller und früher. Bei der KS/AUXILIA wird frühestens erst nach drei Schäden innerhalb eines Jahres eine vorzeitige Kündigung geprüft.

Der Spezialversicherer für Heilwesenberufe bietet als einer der wenigen Versicherer eine unbegrenzte Versicherungssumme – wichtig für Sie, weil gerade im Heilwesenbereich aufgrund der möglichen Personenschäden enorm hohe Streitwerte anfallen können.

Wird der erweitere Straf-Rechtsschutz (Spezial-Straf-Rechtsschutz) benötigt?

Lesen Sie dazu folgende Sachverhalte:

Patient verlässt die Praxis. Auf dem Nachhauseweg Zusammenbruch.
Mit Notarzt ins Krankenhaus! Patient sagt: der Heilpraktiker ist schuld!

Patient bekommt nach Injektion allergischen Schock.
Er muss vom Notarzt behandelt werden.
Die Schuldfrage entflammt danach.

Patient hat Neurodermitis und die behandelten Hautflächen reagieren heftiger.
Der Patient macht Sie verantwortlich und klagt Sie an.

In allen o. g. Fällen wird der Heilpraktiker der Körperverletzung angeklagt. Der Staatsanwalt leitet jeweils das Strafverfahren ein, weil bei dem Delikt der Körperverletzung öffentliches Interesse vorliegt. Ist innerhalb Ihrer BHV der erweiterter Strafrechtsschutz enthalten? Wenn nicht, sollte der Spezial-Straf-Rechtsschutz mit vereinbart werden! In unseren Angeboten der Berufshaftpflicht ist das beitragsfrei mitversichert. Wird die Klage abgewiesen und der Patient klagt zivilgerichtlich, zahlt ansonsten weder die Rechtsschutzversicherung noch die Berufs- / Betriebshaftpflicht (BHV).

Leistungsvergleiche von Rechtsschutzversicherungen:

Unsere Spezial-Rechtsschutzversicherung für Heilberufe kann mit folgenden Versicherern verglichen werden:

ADAC / Advokat / ARAG / BGV / Concordia / DAS (Ergo) / DEURAG / DEVK / DMB / Huk-Coburg / Ideal / Itzehoer / LVM /
NRV / Örag / R+V / Roland / WGV / Württembeergische / 

 

Um ein unverbindliches Angebot zur Rechtsschutzversicherung zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter:

-> info@magrowski.de

-> 02309-72296


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