Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen
Versicherungsumfang
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Tätigkeit als freiberufliche Hebamme ohne aktive Geburtshilfe (außer „Erste Hilfe").
Im Versicherungsschutz ist enthalten:
- Geburtsvorbereitungskurse
- Geburtsnachbereitungskurse, wie z. B. Schwangerschaftsrückbildungsgymnastik
- Hausbesuche
- etc. = alle freiberuflichen Tätigkeiten als Hebamme aus der Schwangerenbetreuung vor und nach der Geburt
Versicherungssummen
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3.000.000,00 EUR
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pauschal für Personen- und Sachschäden
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500.000,00 EUR
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für Vermögensschäden |
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen.
Innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden gilt als mitversichert:
- erweiterter Strafrechtsschutz
- Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR *)
- Praxisabwässerschäden *)
- Schlüsselschäden aus beruflicher und versicherter Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) bis zu einer Summe von 20.000,00 EUR *)
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden bis zu einer Höhe von 20.000,00 EUR *)
- Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachte Sachen der Patienten, deren Begleiter und Besucher bis zu 500,00 EUR am Tag und bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsjahr
- Nutzung von Internet-Technologien bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR
- Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 100.000,00 EUR
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (Selbstbehalt je Versicherungsfall 300,00 EUR)
*) Es gilt ein Selbstbehalt von 150,00 EUR an jedem derartigen Schaden.
Jahresbeitrag
147,00 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 174,93 EUR brutto
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