Kfz-Versicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Versicherungsumfang

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Tätigkeit als freiberufliche Hebamme ohne aktive Geburtshilfe (außer „Erste Hilfe").

Im Versicherungsschutz ist enthalten:

  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Geburtsnachbereitungskurse, wie z. B. Schwangerschaftsrückbildungsgymnastik
  • Hausbesuche
  • etc. = alle freiberuflichen Tätigkeiten als Hebamme aus der Schwangerenbetreuung vor und nach der Geburt

Versicherungssummen

3.000.000,00 EUR

pauschal für Personen- und Sachschäden

500.000,00 EUR

für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen.

Innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden gilt als mitversichert:

  • erweiterter Strafrechtsschutz
  • Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR *)
  • Praxisabwässerschäden *)
  • Schlüsselschäden aus beruflicher und versicherter Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) bis zu einer Summe von 20.000,00 EUR *)
  • Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden bis zu einer Höhe von 20.000,00 EUR *)
  • Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachte Sachen der Patienten, deren Begleiter und Besucher bis zu 500,00 EUR am Tag und bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsjahr
  • Nutzung von Internet-Technologien bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR
  • Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 100.000,00 EUR
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (Selbstbehalt je Versicherungsfall 300,00 EUR)

*) Es gilt ein Selbstbehalt von 150,00 EUR an jedem derartigen Schaden.

Jahresbeitrag

147,00 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 174,93 EUR brutto

 

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