Kfz-Versicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Tier-Physiotherapeuten und Tier-Psychologen

Versicherungsumfang

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Tätigkeit als Tier-Physiotherapeut oder Tier-Psychologe.

Im Versicherungsschutz ist nicht enthalten:

    • Die Behandlung von Renn- oder Turnierpferden *


* Dieses ist der Fall, wenn diese Pferde gewerbs- oder profimäßig zum Einsatz kommen. Wenn Pferde "hobbymäßig" auf Turnieren bewegt werden, zählen diese nicht unter den Begriff von "Renn- und Turnierpferden"

Versicherungssummen

3.000.000,00 EUR

pauschal für Personen- und Sachschäden

500.000,00 EUR

für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen.

Innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden gilt als mitversichert:

  • erweiterter Strafrechtsschutz
  • Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR *)
  • Praxisabwässerschäden *)
  • Schlüsselschäden aus beruflicher und versicherter Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) bis zu einer Summe von 20.000,00 EUR *)
  • Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden bis zu einer Höhe von 20.000,00 EUR *)
  • Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachte Sachen der Patienten, deren Begleiter und Besucher bis zu 500,00 EUR am Tag und bis zu 5.000,00 EUR je Versicherungsjahr
  • Nutzung von Internet-Technologien bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR
  • Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 100.000,00 EUR
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (SB je Versicherungsfall 300,00 EUR)

*) Es gilt ein Selbstbehalt von 150,00 EUR an jedem derartigen Schaden.

Jahresbeitrag

105,00 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 124,95 EUR brutto

Unabhängig vom o. g. Selbstbehalt gilt ein genereller Selbstbehalt bei Schäden an behandelten Tieren in Höhe von 100,00 EUR.

 

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