Berufshaftpflichtversicherung (BHV)Versicherungsumfang
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als behördlich zugelassener Heilpraktiker - aus allen beruflichen Tätigkeiten im Rahmen des HPG, der GebüH und DVO!
inkl.Chiropraktik / Neuraltherapie
Beitragsfreier, zusätzlicher Versicherungsumfang
- Auslandsdeckung
- Bauherrenhaftpflicht bis 3.000.000,00 EUR Bausumme
- Bei Heilnebenberufen: Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnungen
- Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters ohne dessen persönliche gesetzliche Haftpflicht
- Beschäftigung von Hilfspersonal (nicht selbständig/freiberuflich)
- Beschäftigung von angestellten Therapeuten/Kosmetikern
- Dozententätigkeit
- Durchführung von Schulungen
- Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der Patienten/ Begleiter/Besucher bis 2.000,00 EUR pro Tag
- erweiterter Strafrechtsschutz bis 3.000.000,00 EUR
- Geschäftsreisen
- Teilnahme an Ausstellungen und Messen
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- für den Betriebsort - für privat genutzte Gebäude oder Räume des VN
- Hausbesuche
- Internetrisiko
- Kneippstand
- medizinische Saunabäder
- Mietsachschäden aus Anlass von Dienst-/Geschäftsreisen bis 50.000,00 EUR
- Nachhaftungsversicherung automatisch für max. 5 Jahre gegeben
- Sachschäden an gemieteten Praxisräumen bis 300.000,00 EUR
- Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis
- Sonnenbank
- Sonstige Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung bis 1 Mio. EUR
- Vermögensschäden aus Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG:
z. B. Weitergabe von Patientendaten
- Verwendung von zur Behandlung notwendigen Geräten/Apparaten/ Strahlenwagnisse beachten!!!
- Vorsorgeversicherung für Personen- und Sachschäden
- Privathaftpflichtversicherung (Die Familie ist mitversichert!!!)
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden 200.000,00 EUR Mietsachschäden 100.000,00 EUR Vermögensschäden
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
maximal 2 Hunde
- Schlüsselhaftpflichtversicherung
Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter bis 50.000,- EUR (Selbstbeteiligung 100,- EUR)
Versicherungssummen
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3.000.000,00 EUR
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pauschal für Personen- und Sachschäden
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300.000,00 EUR
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Sachschäden an gemieteten Praxisräumen |
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100.000,00 EUR
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Vermögensschäden |
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50.000,00 EUR
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Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen |
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3.000.000,00 EUR
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erweiterter Strafrechtsschutz |
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1.000.000,00 EUR
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Umwelthaftpflicht-Basisversicherung |
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3.000.000,00 EUR
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Sachschäden durch Praxisabwässer |
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3.000.000,00 EUR
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Bauherrenhaftpflicht |
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50.000,00 EUR
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Schlüsselhaftpflicht |
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen!
Jahresbeitrag:
wahlweise
159,00 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 189,21 EUR brutto *
* 189,21 EUR hat Gültigkeit, wenn nur die Berufshaftpflicht (BHV) gewünscht wird.
143,10 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 170,29 EUR brutto **
** 170,29 EUR hat Gültigkeit, wenn neben der BHV die Praxisinventarversicherung hinzukommt. Zzgl. Jahresbruttobeitrag von 52,94 EUR = 223,23 EUR
Wenn Sie persönlich der Meinung sind, dass es besser ist mit 5 Mio. EUR Versicherungssumme pauschal bei Personen- und Sachschäden versichert zu sein, so müssen an Jahresbruttobeiträgen für die Berufshaftpflicht
224,91 EUR (ohne Inventarversicherung) bzw.
202,42 EUR (mit Inventarversicherung / zzgl. 52,94 EUR für die Inventar)
eingeplant werden.
Bei Fragen oder für Anregungen kontaktieren Sie uns, oder benutzen Sie das Anfrageformular! |