Berufshaftpflichtversicherung (BHV)

Versicherungsumfang

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als behördlich zugelassener Heilpraktiker - aus allen beruflichen Tätigkeiten im Rahmen des HPG, der GebüH und DVO!

inkl.Chiropraktik / Neuraltherapie

Beitragsfreier, zusätzlicher Versicherungsumfang

  • Auslandsdeckung
  • Bauherrenhaftpflicht bis 3.000.000,00 EUR Bausumme
  • Bei Heilnebenberufen: Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnungen
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters ohne dessen persönliche gesetzliche Haftpflicht
  • Beschäftigung von Hilfspersonal (nicht selbständig/freiberuflich)
  • Beschäftigung von angestellten Therapeuten/Kosmetikern
  • Dozententätigkeit
  • Durchführung von Schulungen
  • Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der Patienten/ Begleiter/Besucher bis 2.000,00 EUR pro Tag 
  • erweiterter Strafrechtsschutz bis 3.000.000,00 EUR
  • Geschäftsreisen
  • Teilnahme an Ausstellungen und Messen
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    - für den Betriebsort
    - für privat genutzte Gebäude oder Räume des VN
  • Hausbesuche
  • Internetrisiko
  • Kneippstand
  • medizinische Saunabäder
  • Mietsachschäden aus Anlass von Dienst-/Geschäftsreisen bis 50.000,00 EUR
  • Nachhaftungsversicherung automatisch für max. 5 Jahre gegeben
  • Sachschäden an gemieteten Praxisräumen bis 300.000,00 EUR
  • Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis
  • Sonnenbank
  • Sonstige Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung bis 1 Mio. EUR
  • Vermögensschäden aus Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG:
    z. B. Weitergabe von Patientendaten
  • Verwendung von zur Behandlung notwendigen Geräten/Apparaten/ Strahlenwagnisse beachten!!!
  • Vorsorgeversicherung für Personen- und Sachschäden
  • Privathaftpflichtversicherung (Die Familie ist mitversichert!!!)
    3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
    200.000,00 EUR Mietsachschäden
    100.000,00 EUR Vermögensschäden
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung
    maximal 2 Hunde
  • Schlüsselhaftpflichtversicherung
    Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter bis 50.000,- EUR (Selbstbeteiligung 100,- EUR) 

     

    Versicherungssummen

    3.000.000,00 EUR

    pauschal für Personen- und Sachschäden

    300.000,00 EUR

    Sachschäden an gemieteten Praxisräumen

    100.000,00 EUR

    Vermögensschäden

    50.000,00 EUR

    Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen

    3.000.000,00 EUR

    erweiterter Strafrechtsschutz

    1.000.000,00 EUR

    Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

    3.000.000,00 EUR

    Sachschäden durch Praxisabwässer

    3.000.000,00 EUR

    Bauherrenhaftpflicht

    50.000,00 EUR

    Schlüsselhaftpflicht

    Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen!


Jahresbeitrag:

wahlweise

159,00 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 189,21 EUR brutto *

* 189,21 EUR hat Gültigkeit, wenn nur die Berufshaftpflicht (BHV) gewünscht wird.

143,10 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 170,29 EUR brutto **

** 170,29 EUR hat Gültigkeit, wenn neben der BHV die Praxisinventarversicherung hinzukommt. Zzgl. Jahresbruttobeitrag von 52,94 EUR = 223,23 EUR

 

Wenn Sie persönlich der Meinung sind, dass es besser ist mit 5 Mio. EUR Versicherungssumme pauschal bei Personen- und Sachschäden versichert zu sein, so müssen an Jahresbruttobeiträgen für die Berufshaftpflicht

224,91 EUR (ohne Inventarversicherung) bzw.

202,42 EUR    (mit Inventarversicherung / zzgl. 52,94 EUR für die Inventar)

eingeplant werden.

 

Bei Fragen oder für Anregungen kontaktieren Sie uns, oder benutzen Sie das Anfrageformular!

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