Kfz-Versicherung

BHV für Heiler/Geistheiler als Mitglied in einem dt. Berufsverband

Versicherungsumfang:

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gilt für einen Heiler/Geistheiler als Mitglied in einem deutschen Berufsverband und besteht für Gespräche mit den Klienten sowie folgenden energetischen Behandlungen:

Meditationen, Seelenreisen, Seelenablösung, Schamanische Reisen, Handauflegen, energetisieren, mesmerisieren, Reiki, Licht- und Chakra-Arbeit, Auraworkshops, Klangschalenmassage, Besprechen, Psychometrie, Engelarbeit,Traumarbeit, Arbeiten mit Pentagramm, Mederianarbeit, Gebetsheilung, Lichtkörper-Arbeit, Kristallarbeit, Edelsteintherapie, Farbtherapie, Mediumistisches Heilen, Clearing, Radionik, Geistchirurgie, Calliaris-Methode, Tachyon-Therapie, Familienstellen, Therapeutic Touch, Seelsorge

weiterhin sind im Versicherungsschutz enthalten:

  • Das Abhalten von Seminaren (Dozententätigkeit)
  • Geschäftsreisen
  • Messen- und Ausstellungen
  • Hausbesuche
  • Abhandenkommen von Sachen der Patienten

Versicherungssummen:

3.000.000,00 EUR

pauschal für Personen- und Sachschäden

100.000,00 EUR

für Vermögensschäden


Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der Versicherungssummen.


Innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden ist ohne Sublimit mitversichert:

  • Sachschäden durch Abwässer
  • Sachschäden an gemieteten Praxisräumen

Für die Umwelthaftpflicht steht die Versicherungssumme einmal im Versicherungsjahr zur Verfügung.

 

Jahresbeitrag:

108,24 EUR netto zzgl. 19% Versicherungssteuer = 128,81 EUR brutto

 

Bei Fragen oder für Anregungen kontaktierenSie uns, oder benutzen Sie das Anfrageformular!