Seit 2005 ist die Meinung der Verbraucherzentrale:
Bei Selbständigen "besonders wichtig"!
Unsere Empfehlung:
Auf Zusätze wie Unfallkrankentagegeld und Unfallkrankenhaustagegeld sollte verzichtet werden.
Die Invaliditätsgrundsumme sollte mindestens 100.000,00 EUR bei einer 500 % Progressionsstaffelung betragen. 500% Progression bedeutet eine Kapitalauszahlung in Höhe von 500.000,00 EUR bei 100% Invalidität.
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