RechtsschutzversicherungSpezial-Rechtsschutz für Heilwesenberufe (mit Berufs- und Vertragsrechtsschutz!!!)
Der Jahresbeitrag liegt bei 451,00 EUR (inkl. Mitgliedschaft im Kraftfahrerschutz) Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 EUR je Schadenfall.
Selbstständige mit einem Umsatz über 20.000,00 EUR p. a. benötigen einen Rechtsschutzvertrag für Selbstständige. Unter einem Umsatz von 20.000,00 EUR ist es möglich, den wesentlich günstigeren Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige zu vereinbaren. Allerdings fehlt dann der Rechtsschutz für den beruflichen Bereich.
Den Beitrag teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Wird der Spez.-Straf-Rechtsschutz benötigt?
Lesen Sie dazu folgende Sachverhalte:
Patient verlässt die Praxis. Auf dem Nachhauseweg Zusammenbruch. Mit Notarzt ins Krhs.! Sagt: HP ist Schuld!
Patient bekommt nach Injektion allergischen Schock. Muss vom Notarzt behandelt werden.
Patient hat Neurodermitis und die behandelten Hautflächen reagieren heftiger.
In allen o. g. Fällen wird der HP der Körperverletzung angeklagt. Der Staatsanwalt leitet jeweils das Strafverfahren ein, weil bei dem Delikt der Körperverletzung öffentliches Interesse vorliegt. Ist innerhalb Ihrer BHV kein erweiterter Strafrechtsschutz enthalten, sollte der Spezial-Straf-RS mit vereinbart werden. Wird die Klage abgewiesen und der Patient klagt zivilgerichtlich, zahlt weder die Rechtsschutzversicherung noch die BHV.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Unser Rechtsschutzversicherer verzichtet auf die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit nach einem größeren Schaden, wie es durchweg einige Versicherer handhaben. Hier wird erst nach drei Schäden eine vorzeitige Kündigung geprüft. Zudem ist eine unbegrenzte Versicherungssumme gegeben.
Um ein unverbindliches Angebot zur Rechtsschutzversicherung zu erhalten, nutzen Sie bitte den Tarifrechner!
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