Ausfalldeckung / Forderungsausfallversicherung

Ausfalldeckung / Forderungsausfallversicherung

Diese Versicherung kann für die Privathaftpflichtversicherung (PHV), welche innerhalb der Berufshaftpflicht - bei den meisten unserer Angebote - beitragsfrei enthalten ist, mitversichert werden!

Was bedeutet Ausfalldeckung bzw. Forderungsausfallversicherung?

Fügt Ihnen ein Dritter schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden zu, so wird in der Regel der Schaden über die PHV desjenigen reguliert. Hat nun der Schädigende aber keine PHV und das Gericht stellt auch noch die Zahlungsunfähigkeit fest, was nun? Hier übernimmt nun die Ausfalldeckung bzw. Forderungsausfallversicherung Ihrer PHV den kompletten Ihnen entstandenen Schaden ab einer Höhe von 2.500,- €. Liegt der Schaden unter einem Betrag von 2.500,- €, wird nicht geleistet. Für nur 18,80 € Jahresbeitrag (inkl. 19% Vers.Steuer) ist es ab sofort möglich, die Ausfalldeckung bzw. Forderungsausfallversicherung innerhalb der PHV zu vereinbaren.

 

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